Mindestlohn 2024 Baugewerbe Einmalzahlung

Mindestlohn 2024 Baugewerbe Einmalzahlung. Der zweite branchenmindestlohn für gesellinnen und gesellen (lohngruppe 6). Juni 2024 nach 14:00 uhr besteht endlich gewissheit:


Mindestlohn 2024 Baugewerbe Einmalzahlung

Damit gelten sie für alle baubetriebe und deren beschäftigte. Bundesarbeitsminister hubertus heil hat zwei tarifverträge für das baugewerbe für allgemeinverbindlich erklärt.

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